Wort davor: Einleiter
Einleitgeld
Erklärung:
kirchliche Abgabe.
Wortbildungshinweis: zu
einleiten (V).
- Belegtext:
läßet er durch den küster das einleitegeld von der braut einfodern
Datierung: 1610
Fundstelle: CöllnKons. 42
- Belegtext:
einleitgeldt ordinarie 6 (pfennig)
Datierung: 1620
Fundstelle: MHungJurHist. IV 2 S. 323
- Belegtext:
einleitsgeld der jungen eheweiber
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: SiebbMunC. 173
Wort danach: Einleitung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten