Wort davor: Einleibschaft

Einleibung

Einleibung (I)

Einleibung (I 1)
Erklärung: Angliederung.

Einleibung (I 2)
Erklärung: Übernahme und Übergabe in Verpflegung.
Einleibung (II)
Erklärung: Beifügung.
Einleibung (III)
Erklärung: Auflage.

Wort danach: Einleibungssumme

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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