Wort davor: einlegen
Einleger
vgl.
Einlieger.
Einleger (I)
Einleger (I 1)
Erklärung:
Beamter zur Überwachung des Kellerumsatzes, Schröter.
vgl.
Einlasser (II).
- Belegtext:
wein oder pier in eynich hawss ... on die geschworen eynleger eynlegen
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: NürnbPolO. 241
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Einleger (I 2)
Erklärung:
Einnehmer der Pflegschaftsgelder.
Einleger (I 3)
- Belegtext:
deponens, ein vertrauer oder einleger wird genennet derjenige, so seine sachen zu verwahren gibt und befihlet
Fundstelle: BöhmStR. 1614 Kap. 32 H 38
Einleger (II)
Einleger (II 1)
Erklärung:
"beim Wollamt derjenige, der es mit dem Rohprodukt zu tun hatte und dessen Korntolle die Wollhändler unterworfen waren" Schiller-Lübben II 369.
Einleger (II 2)
Erklärung:
Aufsichtsbeamter über die Waage.
Einleger (III)
Erklärung:
wer einen Polder bedeicht.
Einleger (IV)
Einleger (IV 1)
Erklärung:
Gemeindearmer.
Einleger (IV 2)
Erklärung:
Herbergsleute.
Wort danach: Einlegeteßle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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