(Einlaufleute)
Erklärung:
"auf hofhörigen Gütern geborene Eigenleute, die nicht das väterliche Gut erbten oder im Dienste des Erben blieben, sondern sich auswärts Broterwerb beschafften" (Kötzschke,StudVerwG.
83); Hintersasse.
Wort danach: Einläufling
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten