Wort davor: Einlaufland

(Einlaufleute)
Erklärung: "auf hofhörigen Gütern geborene Eigenleute, die nicht das väterliche Gut erbten oder im Dienste des Erben blieben, sondern sich auswärts Broterwerb beschafften" (Kötzschke,StudVerwG. 83); Hintersasse.

Wort danach: Einläufling

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