Wort davor: Einlaßgeld

Einlaßgulden

Einlaßgulden (I)
Erklärung: wie Einlaßgeld (II).

Einlaßgulden (II)
Erklärung: "bischöfliche Abgabe".

Wort danach: einläßlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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