Wort davor: Einlanger

Einlaß
sprachliche Erläuterung: mnd. inlat.

Einlaß (I)

Einlaß (I 1)
Erklärung: Eintrieb(srecht) in abgeschlossene Weide; Abgabe hierfür.

Einlaß (I 2)
Erklärung: abgeschlossene Weide.
Einlaß (II)
Erklärung: Schlupfpforte während der Torsperrzeit.

Wort danach: einlassen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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