Wort davor: Einlanger
Einlaß
sprachliche Erläuterung:
mnd. inlat.
Einlaß (I)
Einlaß (I 1)
Erklärung:
Eintrieb(srecht) in abgeschlossene Weide; Abgabe hierfür.
Einlaß (I 2)
Erklärung:
abgeschlossene Weide.
- Belegtext:
welcher in einem gemeinen ynlaß oder auf ein almi treibt
Datierung: 1558
Fundstelle: Obersimmenthal 150
- Belegtext:
halben der gemeinen inläßen, das ist weid, berg und almeinden
Datierung: 1747
Fundstelle: ZSchweizR. 9 (1861) RQ. 186
Einlaß (II)
Erklärung:
Schlupfpforte während der Torsperrzeit.
Wort danach: einlassen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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