Wort davor: Einlagerung

Einlaggeld

Einlaggeld (I)
Erklärung: Gebühr für (Gast)Gericht.

Einlaggeld (II)
Erklärung: Steuer?
vgl. Einleggeld.

Wort danach: Einlagshandlung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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