Wort davor: Einlagshaus

Einlager

Einlager (I)
Erklärung: Verpflichtung an einem vereinbarten Orte Quartier zu nehmen, bis eine Schuld bezahlt ist, obstagium.
vgl. Einlagerrecht.

Einlager (II)
Erklärung: (Haus-)Arrest.
Einlager (III)
Erklärung: Beherbergung.
Einlager (IV)
Erklärung: Einquartierung?
Einlager (V)

Wort danach: Einlagerbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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