Einlager
Einlager (I)
Erklärung:
Verpflichtung an einem vereinbarten Orte Quartier zu nehmen, bis eine Schuld bezahlt ist, obstagium.
vgl.
Einlagerrecht.
Wort danach: Einlagerbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten