Wort davor: Einladungort

Einlage
sprachliche Erläuterung: mnd. mnl. inla(a)g(h)e.

Einlage (I)

Einlage (I 1)

Einlage (I 1 a)
Erklärung: Einlegen von Geld; eingelegtes Geld.

Einlage (I 1 b)
Erklärung: Verlag.
sprachliche Erläuterung: bergm.
Einlage (I 2)
Erklärung: Erlag.
Einlage (I 3)
Erklärung: Einbringung einer Prozeßschrift.
Einlage (II)
Erklärung: Einwurf in die Erbmasse.
Einlage (III)
Erklärung: Beeinträchtigung.
Einlage (IV)
Erklärung: (wohl wie Anlage).

Einlage (IV 1)
Erklärung: Steuer, Umlage.
Einlage (IV 2)
Erklärung: Steuerliste.
Einlage (IV 3)
Erklärung: Schätzungswert?
Einlage (V)
Erklärung: deichrechtlich: weiter landeinwärts gelegte Deichstrecke.
Sachhinweis: Gierke,DeichR. II 207; Beekman,DijkR. II 880.
Einlage (V Spiegelstrich 1)
Erklärung: ob hierher?
Einlage (VI)

Einlage (VI 1)
Erklärung: Einlager.
Einlage (VI 2)
Erklärung: Hausarrest.

Wort danach: Einlagshaus

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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