Wort davor: einkümmern

einkünden
sprachliche Erläuterung: fries. inketha.

einkünden (I)
Erklärung: einschärfen.

einkünden (II)
Erklärung: ein in der Deichspflicht zweifelhaftes Deichstück gerichtlich zuweisen?

Wort danach: 1Einkunft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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