Wort davor: Einkommengeld

Einkömmling
sprachliche Erläuterung: nd., mnl. incom(m)elinc.

Einkömmling (I)
Erklärung: Zugezogener, Fremder.

Einkömmling (II)
Erklärung: "wer mit einer Sache bei Gericht einkommt, besonders als Interveniens bei einem Prozeß zwischen dritten Personen".

Wort danach: Einkömmlingrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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