(Einkommengeld), (Einkommgeld)
Erklärung:
Aufnahmegebühr in eine Gilde.
sprachliche Erläuterung:
nd. inkamendgeld; mnl. incomgelt.
Wort danach: Einkömmling
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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