Wort davor: einknüpfen

Einkomme
Erklärung: Zugezogener.
sprachliche Erläuterung: nd. inkome.
vgl. einkommen (I 2).

Wort danach: Einkommelgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten