Wort davor: Einklagung
einkleben
Erklärung:
festmachen.
- Belegtext:
yn dem kauffe steen aber Mecheln czw czwe küe und czwe swyncken ... und auch eyn kessel, der do yn geklebet ist
Datierung: 1480
Fundstelle: KrzemienicaSchB. nr. 639
Wort danach: einkleiden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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