Wort davor: einkeifen?

Einkennen

Einkennen (I)
Erklärung: Mitteilung.

Einkennen (II)
Erklärung: ?

Wort danach: Einkennung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten