Wort davor: einkeifen?
Einkennen
Einkennen (I)
Erklärung:
Mitteilung.
- Belegtext:
inkennen doen [mitteilen]
Datierung: 1702
Fundstelle: Stallaert II 7
Einkennen (II)
Erklärung:
?
- Belegtext:
auf den tag, da zu schaetzen ist angesehen worden, moegen die haubtleueth zu ihnen nehmen, wer ihnen beliebt und ... ligends und fahrends schaetzen und sol daß einkennen ... verbotten sein
Fundstelle: AppenzLB. 1733 S. 51
Wort danach: Einkennung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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