Wort davor: einkaufen

Einkäufer

Einkäufer (I)
Erklärung: beauftragter Einkäufer.

Einkäufer (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Vorkäufer?
Einkäufer (II)
Wortbildungshinweis: zu einkaufen (II).

Wort danach: Einkauferbe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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