Wort davor: einkästen
Einkauf
sprachliche Erläuterung:
nd. inco(o)p.
Einkauf (I)
Erklärung:
Einkauf(spreis).
Einkauf (II)
Erklärung:
Einkauf ins Bürgerrecht.
- Belegtext:
wann das eint oder beede sich einkaufen müssen, solle der einkauf aus gmeinem gut ... bezahlt ... werden
Datierung: 1654
Fundstelle: GraubdnRQ. II 128
Einkauf (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
in die Brüderschaft.
- Belegtext:
den einkauff der 10 thaler entrichtet
Datierung: 1605
Fundstelle: Stieda-Mettig 279 (nr. 21, 1)
Faksimile
Einkauf (III)
Erklärung:
Ablösung des landesherrlichen Vorkaufs.
- Belegtext:
haben wir denn inkauf und offinkupper zu nehmen abgestalt
Datierung: 1477
Fundstelle: MansfeldBergbUB. 107
Wort danach: einkaufen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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