Wort davor: einkästen

Einkauf
sprachliche Erläuterung: nd. inco(o)p.

Einkauf (I)
Erklärung: Einkauf(spreis).

Einkauf (II)
Erklärung: Einkauf ins Bürgerrecht.
Einkauf (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: in die Brüderschaft.
Einkauf (III)
Erklärung: Ablösung des landesherrlichen Vorkaufs.

Wort danach: einkaufen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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