Wort davor: Einkarrer
Einkassierer
- Belegtext:
muß der eincaßirer sich stricte [an den Inhalt des Wechselbriefes] ... binden
Datierung: 1742
Fundstelle: Siegel,CJCamb. II 253
Wort danach: Einkassierung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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