Wort davor: Einigungsverwandte

einjagen
sprachliche Erläuterung: mnd. injachen.

einjagen (I)
Erklärung: (Vieh) austreiben.

einjagen (II)
Erklärung: (Geld) einfordern.

Wort danach: Einkarrer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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