Wort davor: Einhofungsfuß

einholen
sprachliche Erläuterung: mnd., mnl. inhalen; fries. inhalia.

einholen (I)

einholen (I 1)
Erklärung: jemanden eingeleiten.

einholen (I 2)
Erklärung: vorladen.
einholen (I 3)
Erklärung: verhaften.
einholen (I 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung: gerichtlich vorführen.
einholen (I 4)
Erklärung: wählen.
einholen (II)

einholen (II 1)
Erklärung: Geld eintreiben, gerichtlich einfordern.
einholen (II 2)
Erklärung: einfordern.
einholen (II 3)
Erklärung: etwas beschlagnahmen.
einholen (III)

einholen (III 1)
Erklärung: durch Eindeichen Land gewinnen.
sprachliche Erläuterung: fries. mnl.
einholen (III 2)
Erklärung: aufheben.
einholen (III 3)
Erklärung: überführen.
sprachliche Erläuterung: nur fries.

Wort danach: Einholung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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