Wort davor: Einheuerung

einhingeben

einhingeben (I)
Erklärung: Geld für etwas hergeben.

einhingeben (II)
Erklärung: auf etwas eingehen.

Wort danach: einhinschlagen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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