Wort davor: einhellen
einhellig
sprachliche Erläuterung:
österr., selten bair. auch anhellig, -höllig.
einhellig (I)
einhellig (I 1)
Erklärung:
einstimmig, einmütig.
einhellig (I 2)
Erklärung:
einhellig werden übereinkommen.
- Datierung: 1373
Fundstelle: MWirzib. VII 45
- Belegtext:
mit einandren einhellig worden
Datierung: 1431
Fundstelle: ZSchweizR. 9 (1861) RQ. 139
- Belegtext:
sind deß mit ain andern anhellig worden
Datierung: 1467
Fundstelle: AppenzUB. II 1 S. 309
- Datierung: 1483
Fundstelle: ZGO. 36 (1883) 260
- Fundstelle: Kluge11 126
einhellig (II)
Erklärung:
geständig, zugestehend.
sprachliche Erläuterung:
österr.
Wort danach: Einhelligkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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