Wort davor: einheischig

Einheischung

Einheischung (I)
Erklärung: Vorladung vor Gericht.

Einheischung (II)
Erklärung: Aufforderung zum Einlager.

Wort danach: Einheizgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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