Wort davor: einhalten

Einhälter

Einhälter (I)

Einhälter (II)
Erklärung: Inhaber.
Einhälter (III)
Erklärung: Weidebesitzer.
Einhälter (IV)

Wort danach: Einhaltung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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