Wort davor: Eingreifung

eingrenzen

eingrenzen (I)

eingrenzen (I 1)
Erklärung: etwas umzäunen.

eingrenzen (I 2)
Erklärung: etwas (widerrechtlich) zu seinem Gebiet schlagen.

eingrenzen (II)
Erklärung: jemanden auf einen bestimmten Bezirk beschränken.

Wort danach: Eingrenzung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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