eingrenzen
eingrenzen (I)
eingrenzen (I 1)
Erklärung:
etwas umzäunen.
eingrenzen (I 2)
Erklärung:
etwas (widerrechtlich) zu seinem Gebiet schlagen.
eingrenzen (II)
Erklärung:
jemanden auf einen bestimmten Bezirk beschränken.
Wort danach: Eingrenzung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten