Wort davor: Eingewinner
Eingift
Eingift (I)
Erklärung:
Mitgift.
Eingift (II)
Erklärung:
Aufnahmegebühr.
- Datierung: 1468
Fundstelle: NdJb. 43 (1917) 73
- Belegtext:
für ... anname in dieser kluft ... als ein eingifft 45 m.
Datierung: 1791
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 43 (1922) 325
Wort danach: eingraben
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten