Wort davor: Eingewinner

Eingift

Eingift (I)
Erklärung: Mitgift.

Eingift (II)
Erklärung: Aufnahmegebühr.

Wort danach: eingraben

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten