Wort davor: eingestehen

Eingetüm
sprachliche Erläuterung: nd. mnl. (e)ing(h)edo(e)me, (e)ingedom(e)d(t)e, (e)inged(t)üme, (e)ingedo(e)mb(p)t(e), ingedoim, ingeduyme.
vgl. Eingeweide, Einsgewalt, Eintum.

Eingetüm (I)
Erklärung: Hausrat.

Eingetüm (II)
Erklärung: Eingeweide.

Wort danach: eingewältigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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