Eingetüm
sprachliche Erläuterung:
nd. mnl. (e)ing(h)edo(e)me, (e)ingedom(e)d(t)e, (e)inged(t)üme, (e)ingedo(e)mb(p)t(e), ingedoim, ingeduyme.
vgl.
Eingeweide,
Einsgewalt,
Eintum.
Eingetüm (I)
Erklärung:
Hausrat.
Wort danach: eingewältigen
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