Wort davor: Eingeständnis

eingestehen

eingestehen (I)
Erklärung: bewilligen.

eingestehen (II)
Erklärung: zugeben.

Wort danach: Eingetüm

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten