Wort davor: Eingesegenpfennig
eingesessen
sprachliche Erläuterung:
mnd. ingeseten.
eingesessen (I)
Erklärung:
ortsansässig, einheimisch; substantiviert: Einwohner; Gegensatz ausgesessen, Ausmann,
Ausbürger.
eingesessen (II)
Erklärung:
Einwohner ohne Bürgerrecht, die aber den Schutz der Stadt genießen.
vgl.
Beisasse (I 1).
Sachhinweis:
Gegensatz Bürger.
eingesessen (III)
Erklärung:
Überschar.
- Belegtext:
damit solcher yberschar nit vil gemacht ... damit man solches irrsals und eingesessner peu dest mer enntladen beleibe
Datierung: 1551
Fundstelle: SalzbBergO. 14
- Belegtext:
von ... für- und eingesessenen gebäuen
Datierung: 1553
Fundstelle: FerdBO. Art. 11
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Eingesessenschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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