Wort davor: Eingesegenpfennig

eingesessen
sprachliche Erläuterung: mnd. ingeseten.

eingesessen (I)
Erklärung: ortsansässig, einheimisch; substantiviert: Einwohner; Gegensatz ausgesessen, Ausmann, Ausbürger.

eingesessen (II)
Erklärung: Einwohner ohne Bürgerrecht, die aber den Schutz der Stadt genießen.
vgl. Beisasse (I 1).
Sachhinweis: Gegensatz Bürger.
eingesessen (III)
Erklärung: Überschar.

Wort danach: Eingesessenschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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