Wort davor: Eingesessenschaft

Eingesetz
sprachliche Erläuterung: nd. mnl. ing(h)esette.

Eingesetz (I)
Erklärung: Satzung.

Eingesetz (II)
Erklärung: Einsatzgewicht?

Wort danach: eingesitzen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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