(Eingeld)
Erklärung:
"einfacher Erstattungsbetrag".
sprachliche Erläuterung:
ags. angyld.
vgl.
Dreigeld,
Ingeld,
Sechsgeld,
Zweigeld.
Wort danach: Eingelege
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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