Wort davor: eingehörig

Eingehörung
Erklärung: Zubehör, meist in Formel.

Eingehörung (Spiegelstrich 1)
Erklärung: selten alleinstehend.

Wort danach: Eingehung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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