Wort davor: eingeheischen

eingehen
sprachliche Erläuterung: Nbf. ingen, -ga(e)n, gon.

eingehen (I)

eingehen (I 1)
Erklärung: hineingehen, betreten.

eingehen (I 2)
Erklärung: (von der Witwe) ins Haus des Mannes zurückgehen, die Wirtschaft fortführen.
eingehen (I 3)
Erklärung: in ein Glied eindringen (bei der zweimündigen Wunde).
eingehen (I 4)
Erklärung: (in eine Gilde, Orden) eintreten.
eingehen (I 5)
Erklärung: an einen von der Orbigkeit bestimmten Platz kommen.
eingehen (I 6)
Erklärung: (ein Amt) übernehmen.
eingehen (I 7)
Erklärung: zukommen.
vgl. Eingenzen.
eingehen (II)
Erklärung: beginnen Geltung zu haben.
eingehen (III)

eingehen (III 1)
Erklärung: ein Rechtsgeschäft abschließen.
eingehen (III 2)
Erklärung: sich einlassen.
eingehen (IV)

eingehen (IV 1)
Erklärung: in Empfang nehmen.
eingehen (IV 2)
Erklärung: aufhören.
eingehen (IV 3)
Erklärung: zur Pfändung schreiten.
eingehen (IV 4)
Erklärung: Lehnübersetzung zu inire (feminam).
eingehen (IV 5)
Erklärung: den Dienst wechseln.
eingehen (IV 6)
Erklärung: ingaende maent erste Hälfte (1.-15./16.) des Monats.
Sachhinweis: Gegensatz uitgaende maent.

Wort danach: Eingehendgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten