Wort davor: Eingeburtsrecht

Eingeding

Eingeding (I)
Erklärung: Bedingung.

Eingeding (II)
Erklärung: der feierliche Akt des Eindingens.
vgl. eindingen (IV 1).
Eingeding (III)
Erklärung: Recht auf den Besitz einer Mietsache.

Wort danach: Eingefälle

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