Wort davor: Eingebinde
1eingeboren
sprachliche Erläuterung:
Nbf. ingeboren, Lehnübersetzung aus ingenuus.
1eingeboren (I)
Erklärung:
einheimisch.
vgl.
abgeboren.
1eingeboren (II)
Erklärung:
durch Geburt (in einen Stand) gehörig.
vgl.
einbürtig,
eingebürtig.
- Belegtext:
mit tven siner ingebornen egenen mannen
Datierung: 1224/35 (Hs. 1369)
Fundstelle: SspLR. III 32 § 9
Textarchiv: SspLR. III 32
- Belegtext:
ingeborne smorde
Datierung: 1240
Fundstelle: Weichb.(Ros.) I 12
- Belegtext:
ingheborn dienstmann des rikes
Datierung: 1340
Fundstelle: HHalberstUB. III 413
Wort danach: 2eingeboren
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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