Wort davor: Eingebinde

1eingeboren
sprachliche Erläuterung: Nbf. ingeboren, Lehnübersetzung aus ingenuus.

1eingeboren (I)
Erklärung: einheimisch.
vgl. abgeboren.

1eingeboren (II)
Erklärung: durch Geburt (in einen Stand) gehörig.
vgl. einbürtig, eingebürtig.

Wort danach: 2eingeboren

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