Wort davor: Eingangelgeld
Eingangsgeld
Eingangsgeld (I)
Erklärung:
"was jeder Mitmeister und Gesell vor sich zu erlegen hat und was in summa herauskömmet".
Eingangsgeld (II)
Erklärung:
Besitzeinweisungsgebühr.
vgl.
Eingang (III).
- Belegtext:
andere nennen das pfundgeld ... jus introitus, anfahrt oder eingangsgeld, weil man es abführet vor dem eingang in die erbzinsgüter
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 176
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Eingangsgeld (III)
- Belegtext:
von frömbden und heymschen schulern ... nit mer ... lons vordern und nemen, dann 15 (pfennig) ingang und abschidt gelt
Datierung: 1517
Fundstelle: Nyström,Schul. 165
Wort danach: Eingangsrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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