Wort davor: Eingangelgeld

Eingangsgeld

Eingangsgeld (I)
Erklärung: "was jeder Mitmeister und Gesell vor sich zu erlegen hat und was in summa herauskömmet".

Eingangsgeld (II)
Erklärung: Besitzeinweisungsgebühr.
vgl. Eingang (III).
Eingangsgeld (III)

Wort danach: Eingangsrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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