Wort davor: Einfolge
einfolgen
einfolgen (I)
Erklärung:
gehorchen.
- Belegtext:
wer des ordentlichen hornblasens nit würde gehorsamblich pariren oder einfolgen
Datierung: 1638
Fundstelle: Wittrup,RheinbergRG. 114
einfolgen (II)
Erklärung:
beistimmen.
- Belegtext:
vonn ere ... buren lanndtbede ... tho betalunge solicker ... schulden bewilliget unnd inngefolget
Datierung: 1540
Fundstelle: Mensing
- Fundstelle: Schiller-Lübben II 384
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Wort danach: einfolglich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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