Wort davor: Einfolge

einfolgen

einfolgen (I)
Erklärung: gehorchen.

einfolgen (II)
Erklärung: beistimmen.

Wort danach: einfolglich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten