Wort davor: Einfangalm

(Einfangdieb)
Erklärung: höriger Mann, der auf dem Besitztum seines Grundherrn beim Diebstahl ergriffen wird (Gegensatz: utfangetheof).
sprachliche Erläuterung: ags. infangenetheof.

Wort danach: Einfangelbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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