Wort davor: Einfangelbrief
einfangen
einfangen (I)
Erklärung:
etwas abgrenzen, etwas sich aneignen.
vgl.
gefangen (I 2).
einfangen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
vorbehalten.
- Belegtext:
das es ouch nieman eingefangen guot sie
Datierung: 1340
Region/Autor/Textsorte:
Freiburg
Fundstelle: Alemannia 34 (1906) 254
einfangen (II)
Erklärung:
einfangen, festnehmen.
- Belegtext:
sollen ... haubleuth mit der wacht ein solchen einfangen
Datierung: 1670
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 275
einfangen (III)
Erklärung:
Abgabe einziehen.
Wort danach: Einfangsrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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