Wort davor: Einfangelbrief

einfangen

einfangen (I)
Erklärung: etwas abgrenzen, etwas sich aneignen.
vgl. gefangen (I 2).

einfangen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: vorbehalten.
einfangen (II)
Erklärung: einfangen, festnehmen.
einfangen (III)
Erklärung: Abgabe einziehen.

Wort danach: Einfangsrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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