Wort davor: einfältiglich
Einfang
sprachliche Erläuterung:
infang.
Einfang (I)
Einfang (I 1)
Erklärung:
Platz, der durch Zäune usw. begrenzt und als in Besitz genommen bezeichnet ist, Bezirk.
Einfang (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
als Flurname.
Einfang (I 2)
Erklärung:
zur Rodung bestimmtes, umzäuntes Stück Wald.
Einfang (I 3)
Erklärung:
Teile der landesfürstlichen Waldungen, die den Salzarbeitern als Bauplätze überlassen wurden.
Einfang (I 4)
Erklärung:
Zaun, Umfriedung.
Einfang (II)
Erklärung:
feindseliges Angreifen, Anfassen.
- Belegtext:
si ... contra legem manus iniecerit, quod infanc dicunt
Fundstelle: LBai. V 3
- Belegtext:
si ... contra legem infanc fecerit
Fundstelle: LBai.(Beyerle) IV 3
Einfang (III)
Erklärung:
Arglist.
- Belegtext:
al argalist ende infensen wtseyd
Datierung: 1460
Fundstelle: Sipma,FriesOork. I 102
Wort danach: Einfangalm
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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