Wort davor: Einfältigkeit

einfältiglich

einfältiglich (I)
Erklärung: einfach, schlicht, redlich.

einfältiglich (II)
Erklärung: unüberlegt.
einfältiglich (III)
Erklärung: übereinstimmend.

Wort danach: Einfang

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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