Wort davor: einfalt

einfältig

einfältig (I)

einfältig (I 1)
Erklärung: einfach, schlicht, redlich.

einfältig (I 2)
Erklärung: einfältige Wunde Wunde, die nicht blutet und keine Lähmung zur Folge hat (ZRG.2 Germ. 41 (1920), 107. 111. 121).
einfältig (II)
Erklärung: geistig beschränkt.
einfältig (III)
Erklärung: in Demutsformel.

Wort danach: Einfältigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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