Wort davor: einfalt
einfältig
einfältig (I)
einfältig (I 1)
Erklärung:
einfach, schlicht, redlich.
einfältig (I 2)
Erklärung:
einfältige Wunde Wunde, die nicht blutet und keine Lähmung zur Folge hat (ZRG.2 Germ. 41 (1920), 107. 111. 121).
einfältig (II)
Erklärung:
geistig beschränkt.
- Belegtext:
ain anvaltichz mensch ..., welcher des plutz nächster fründ ist, der sol des leibs versorgen
Datierung: 1427
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. IV 351
Faksimile
einfältig (III)
Erklärung:
in Demutsformel.
Wort danach: Einfältigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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