Wort davor: Einfalt
einfalt
einfalt (I)
Erklärung:
einfach.
einfalt (II)
Erklärung:
geistig beschränkt.
einfalt (III)
Erklärung:
irgend ein.
- Belegtext:
ist ez also daz nvit ivden da sint gewesen, wen erzivget ez wol mit einvalten cristenen mannen
Datierung: 1275/87
Fundstelle: Schwsp.(L.)LR. Art. 260
Faksimile
- Fundstelle: SchwäbWB. II 602
Wort danach: einfältig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten