Wort davor: Einfalt

einfalt

einfalt (I)
Erklärung: einfach.

einfalt (II)
Erklärung: geistig beschränkt.
einfalt (III)
Erklärung: irgend ein.

Wort danach: einfältig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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