Wort davor: Einfahrung

Einfall

Einfall (I)

Einfall (I 1)
Erklärung: Eingriff in jemandes Recht, rechtlicher Einspruch.
vgl. Bruch (II).

Einfall (I 2)
Erklärung: unvorhergesehenes Ereignis, Unfall.
Einfall (I 3)
Erklärung: kriegerischer Einfall, räuberischer Überfall.
Einfall (II)
Erklärung: Einkünfte.

Wort danach: einfallen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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