Wort davor: Einfahrung
Einfall
Einfall (I)
Einfall (I 1)
Erklärung:
Eingriff in jemandes Recht, rechtlicher Einspruch.
vgl.
Bruch (II).
Einfall (I 2)
Erklärung:
unvorhergesehenes Ereignis, Unfall.
Einfall (I 3)
Erklärung:
kriegerischer Einfall, räuberischer Überfall.
Einfall (II)
Erklärung:
Einkünfte.
- Belegtext:
also brist der stadt an irem ußgeben uber ir infelle 8000 oder 9000 [fl.]
Datierung: Mitte 15. Jh.
Fundstelle: MainzChr. I 91
- Belegtext:
von allen stedigen infellen
Datierung: Mitte 15. Jh.
Fundstelle: MainzChr. I 118
Wort danach: einfallen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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