Wort davor: Einfahrtpfennig

Einfahrung

Einfahrung (I)
Erklärung: Gesellenwillkommentrunk.

Einfahrung (II)
Erklärung: Einziehen von Balken in die Mauern eines andern.

Wort danach: Einfall

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten