Wort davor: Einfahrer
Einfahrt
Einfahrt (I)
Erklärung:
Einfahrt, Einfahrtsrecht.
Einfahrt (II)
Erklärung:
Einfahrtsgebühr (vom Pächter dem Grundherrn).
Einfahrt (III)
Erklärung:
Einlager.
- Belegtext:
einfahrt leisten
Datierung: 1379
Fundstelle: ZWirtFrk. 4 (1856/58) 176
- Fundstelle: ZWirtFrk. 4 (1856/58) 357
Einfahrt (IV)
vgl.
1Einwort.
Wort danach: Einfahrtbesitzer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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