Wort davor: einerkauft

einerkennen

einerkennen (I)
Erklärung: zu Haftstrafe verurteilen.

einerkennen (II)
Erklärung: in ein Grundstück einweisen.

Wort danach: Einerkenntnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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