Wort davor: Einer

einerben

einerben (I)
Erklärung: etwas durch Erbschaft erwerben.

einerben (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Partizip: eingesessen.
einerben (II)
Erklärung: sich einbürgern als Erbgenosse.

Wort danach: eineren

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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