Wort davor: Einer
einerben
einerben (I)
Erklärung:
etwas durch Erbschaft erwerben.
- Belegtext:
welcker erer ein gudt inervet
Datierung: 1426
Fundstelle: Siebenharden. Art. 19
- Belegtext:
erfschichtinge zo don schuldich syn, wat he ingeervet
Datierung: 1555
Fundstelle: HolstVierstUrt. 247
einerben (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Partizip: eingesessen.
einerben (II)
Erklärung:
sich einbürgern als Erbgenosse.
Wort danach: eineren
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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