Wort davor: einehren

Einseid
Erklärung: Eid ohne Helfer.
sprachliche Erläuterung: nur literarisch; in den Quellen umschrieben.
vgl. einerhand, Einshand (II).

Wort danach: eineiden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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