Wort davor: Eindrang

eindringen
sprachliche Erläuterung: Nebenform in-.

eindringen (I)
Erklärung: widerrechtlich ein Haus oder ähnliches betreten.

eindringen (II)
Erklärung: widerrechtlich in Gebrauch kommen.
eindringen (III)
Erklärung: sich in ein Amt, eine Würde eindrängen.

Wort danach: Eindringung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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