Wort davor: Eindrang
eindringen
sprachliche Erläuterung:
Nebenform in-.
eindringen (I)
Erklärung:
widerrechtlich ein Haus oder ähnliches betreten.
eindringen (II)
Erklärung:
widerrechtlich in Gebrauch kommen.
- Belegtext:
dat se de nye ingedrungen wege ... nicht towerken unde afgraven mogen
Datierung: 1440
Fundstelle: HildeshUB. IV nr. 357, XXXI
- Belegtext:
ift hire jennich geld indrunge
Datierung: 1440
Fundstelle: HildeshUB. IV nr. 396
eindringen (III)
Erklärung:
sich in ein Amt, eine Würde eindrängen.
Wort danach: Eindringung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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